Beurkundungen
Sämtliche Anwälte sind auch öffentliche Notare des Kantons St. Gallen.
Als solche beurkunden wir sämtliche handelsregisterlichen Geschäfte (Gründungen, Kapitalerhöhungen etc. von Gesellschaften), Eheverträge, Erbverträge sowie kombinierte Ehe- und Erbverträge, öffentliche letztwillige Verfügungen und Bürgschaften.
Sie erhalten somit in gesellschaftsrechtlichen, ehe- und güterrechtlichen sowie erbrechtlichen Angelegenheiten anwaltliche Beratung und öffentliche Beurkundung aus einer Hand.